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Teilungsurkunde Keeken, 1831
Boedelscheidingsakte Keeken, 1831
Anfang der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts regte sich
der Wunsch unter den Keekener Bürgern, dass seit Menschengedenken
gemeinschaftlich genutzte Acker- (genannt Bauland) und Weideland durch einen
Geometer vermessen und in Parzellen aufteilen zu lassen und diese Parzellen
in einem Auslosungs- und Verteilungsakt gerecht an die Nutzer zu verteilen.
Die Urkunde berichtet uns im folgenden von den damals vereinbarten Vertragsbedingungen.
Nicht lesbare Wörter sind durch [...] gekennzeichnet.
In het begin der jaren 1830 kwam de wens onder de
Keekener burgers naar voren om het sinds mensenheugenis, gemeenschappelijk
gebruikte akker- en weideland door een landmeter te laten opmeten en in
percelen te verdelen en deze percelen in een een uitlotings- en
verdelingsakte rechtvaardig onder de gebruikers te verdelen. De akte
bericht ons vervolgens van de toendertijd overeengekomen verdragsvoorwaarden.
Onleesbare woorden zijn door [...] gekenmerkt.
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Theilungs-Vertrag
über
die Keekensche Bau und Weide-Gemeinde.
Auszug
für Johann Sebus zu Keeken.
Zur
Urschrift ist ein Stempelbogen von […] worden.
Vor mir Hermann Joseph Effertz licensierten der Rechte, im Bereich der Stadt
Cleve
wohnenden, königlich preußischen Notar für den Landgerichts-Bezirk Cleve,
und in Gegenwart der hiernach benannten und mitunterschriebenen Zeugen,
erschienen:
1. der Gutsbesitzer, Herr Wilhelm Peter Lüps, zu Orsoy wohnhaft, sowohl für
sich, wie auch Namens seines Bruders,
des Herrn Gutsbesitzers Mathias Wilhelm Lüps derselbst;
2. Johann van Heukelum;
3. Gerhard Bossmann;
4. Theodor Engelen;
5. Wilhelm Daamen;
6. Leonhard Reymer;
7. Wilhelm Paal;
8. Franz Coenders:
9. die Wittwe Wilhelm Coenders, geboren Catharine van Eek
[Heek oder Heck?];
10. Johann Kregting;
11. die Wittwe von Theodor Verheyen, geboren Arnoldine Reymer;
12. Namens des
Johann
Derksen, dessen Sohn Rütger Derksen, welcher sich bei dieser Verhandlung
für seinen gedachten Vater stark macht;
13. Heinrich Straatmann;
14. Tilmann van Beek;
15. Johann Engelen;
16. Arnold Scheer;
17. Johann Sebus;
sämtlich Ackersleute
18. Heinrich Hoymann, Schmidt;
19. Heinrich Boßmann;
20. Rütger van Boven;
21. Johann Egink;
alle
drei Zimmerleute; sämtlich zu Keeken wohnhaft und
22. Namens den Erben des vor einiger Zeit verstorbenen
Heinrich Coenders,
der zu Qualburg wohnende Ackersmann Wilhelm Coenders;
Die vorgenannten Congruenten, als Betheiligte in der sogenannten Keekeschen
Bau- und Weide-Gemeinde, nämlich: Johann Sebus u.s.w. jeden zu Einem Ein und
dreißigstel u.s.w. erklärten, daß sie den vorbemerkten Keekeschen
Gemeinde-Grund bis hierhin gemeinschaftlich, in dem vorangegebenen
Verhältnis besessen und benutzt hätten; sie wären jedoch, durch das
gemeinsame Interesse bewogen, entschlossen, die bisherige Gemeinschaft
aufzuheben und das Grundstück, nach Maßgabe des einem jeden davon
zustehenden Antheils unter sich zu vertheilen.
Zur Ausführung dieses, mit allgemeiner Zustimmung gefaßten Beschlusses
hätten sie den genannten van Heys mit der Vermaßung und Eintheilung der Bau-
und Weide-Gemeinde beauftragt, worüber dieser auch eine Karte angefertigt
und die Parzellen genau angegeben und bestimmt hätte.
Bevor die Intereßenten zur Theilung und respective Verlosung geschritten,
setzten sie unter sich fest:
1. daß ein Jeder von ihnen, von heute an, in den ungestörten Besitz und
Genuß der ihm zugewiesenen oder durch die Verlosung anerfallenen Antheils
eintreten, dagegen auch vom
ersten dieses Monats an, alle darauf fallenden Lasten, Steuern und Abgaben
tragen solle;
2. daß einem Jeden die Verpflichtung obliegt, seinen Antheil in der Weide
anhörig abzufrechten und die Frechtungen stets dergestalt zu unterhalten,
daß dadurch keiner der Interessenten benachteiligt
werde;
3. daß die von dem genannten van Heys aufgenommene Karte, stets im
Verwahrsam, den Herren Lüps, als Meißtbetheiligten der beiden gemeinsamen
Grundstücke verbleiben solle, und sowohl einem Jeden der Interessenten,
hinsichtlich der Grenzen zur […] Notiz zu dienen, als auch denselben, gegen
die stimmigen Ansprüche eines dritten zu schützen,
4. daß es den Herren Lüps, dem Gerhard Boßmann und dem Wilhelm Daamen
jederzeit gestattet sein solle, den von ihnen und ihren Vorfahren über die
Gemeinde-Weide, seit undenklichen Zeiten gebrauchten Fuhrweg auch fernerhin
durch den jetzt gemeinschaftlich bestimmten Weg frei und ungehindert zu
benutzen und von ihren Pächtern benutzen zu lassen, nämlich: den Herren Lüps
von den Grundstücken: het Rott, großen Scharenacker und Aland genannt, den
Gerhard Boßmann von der Weide, die nun Weide genannt, und den Wilhelm Daamen
von dem Stück Ackerland, de Wiel genannt;
5. daß sich die Interessenten das ungestörte Eigenthums-Recht für einen
Zeitraum von zwei Jahren gegenseitig garantiren.
Auf dem Grund dieser Vorbestimmungen erklärten die Interessenten, daß sie
den Gebrüdern Lüps die Nummern neunzehn u.s.w. in der Weidegemeinde, für
ihre Anteile überwiesen hätten. Desgleichen überwiesen die Betheiligten dem
Gerhard Boßmann Nummer fünfzehn u.s.w. der Weidegemeinheit etc.
Als dies geschehen, schritten die übrigen Betheiligten zur Verlosung, welche
folgendes Resultat lieferte:
A: Weide-Gemeinde
Es wurde gezogen von Johann Sebus Nummer eins, u.s.w.
B: Bau-Gemeinde
durch Johann Sebus Nummern neun und zwanzig der Karte u.s.w.
Indem nun die Interessenten allerseits diese Vertheilung und respective
Verlosung genehmigten, so wie auch auf alle und jede Eigenthums-Ansprüche,
der Eine zu Gunsten des Anderen, wegen des ihm zugewiesenen oder
anerfallenen Antheil ausdrücklich verzichteten, bestimmten sie noch
schließlich, daß sowohl die Instandsetzung als Unterhaltung des Weges von
der Gemeinde-Straße über die jetzt getheilte Weide, wie auch die Anlage
einer neuen Brücke über die Wasserleitung und deren Unterhaltung,
desgleichen die durch die Stimmenmehrheit zu beschließende Sperrung der
Weide und des Ackerlandes gemeinschaftlich nach Verhältnis der Antheile zu
Lasten der Interessenten sein und verbleiben sollen.
Ferner daß die zwischen den verschiedenen Antheilen anzuordnende Frechtung
von beiden Theilen zur Hälfte unterhalten werden müsse, gleichviel ob die
Parzellen als Weidegrund beibehalten oder von dem Einen oder Anderen zu
Ackerland umgeschaffen werden; und endlich: daß die jetzt ungetheilten und
noch gemeinschaftlich verbleibenden Grundstücke unverzüglich von dem Herrn
von Heys aufgemessen und in Loosen gelegt und demnach durch den unten
unterschriebenen Notar zum öffentlichen Verkauf gebracht werden sollen;
womit diese Vertheilung in Parzellen, welche alle einen gleichen
Flächeninhalt und Werth haben, dergestalt, daß ein Jeder der Interessenten
seinen Antheil in Natural, nach Verhältniß des ihm bis […] davon zugestanden
habenden Rechts, bezogen hat, mit allseitiger Zustimmung von sieben Uhr
Abends geschlossen werden.
Vor dem Abschluß dieser Verhandlung wurde jedoch noch bemerkt, daß der
anwesend aufgeführte Wilhelm Coenders, Namens der Erben Heinrich Coenders
nicht aufhieren sind, und derselbe aufgefordert werden solle, sich darüber
innerhalb drei Tagen zu erklären, ob er dem gemeinsamen Beschluß der
Betheiligten beitreten, oder sonst gewärtigen wolle, daß das Theilungs-Verfahren
auf seine alleinigen Kosten gerichtlich betrieben werde. Zur Vollziehung
dieser, wählten sämtliche, mir Notar von Person, Stand und Wohnort wohl
bekannten Interessenten den gesetzlichen Wohnort in der Amtsstube des
unterschriebenen Notars zu Cleve.
So geschehen in der Behausung des Küsters Adam Daamen, zu Keeken, den
dreizehnten Januar des Jahres achtzehn hundert ein und dreißig, in Gegenwart
des Feldmessers Herrn Friedrich van Heys, zu Berg und Thal, Gemeinde Hau,
und des Gemeindedieners Conrad Wirtz, zu Keeken wohnhaft als hinzu ersuchte
Zeugen, welche noch durch den Interessenten geschehenen Vorlesung mit
denselben und mir Notar unterschreibend, mit ausnahmen der Wittwe Wilhelm
Coenders und des Theodor Engelen, welche erklärten, des Schreibens und eines
besonderen Handzeichen unkundig zu sein, und deshalb ein Jeder von ihnen
statt Unterschrift drei Kreuzzeichen machte.
Der
Stempel hirzu beträgt zwei Thaler.
/: unterzeichnet :/
[…] P.Lüps, Johann von Heukelum, G. Boßmann, XXX, Handzeichen des Theodor
Engelen, W. Daamen, Leonhard Reymer, W.Paal, Frans Koenders, XXX,
Handzeichen der Wittwe Wilhelm Coenders, Jan Kregting, Wed.Verheyen, R.
Derksen, H. Straatman, Tilleman van Beek, J. Engelen, N. Scheer, J. Sebus,
Hendrik Hoyman, H. Bosman, Rut van Boven, Jan Eegink, F.van Heys, Conrad
Wirtz und Effertz Notar.
Vor
mir vorgenanntem Notar und in Gegenwart der hier uns benannten und
mitunterschriebenen Zeugen, Erschienen: der Ackersmann Wilhelm Coenders,
früher zu Keeken, jetzt zu Qualburg wohnhaft, als Bevollmächtigter, und der
Ackersmann Everhard Pitz, zu Donsbrüggen wohnend, als substituierter
Bevollmächtigter der Erben der zu Keeken verstorbenen Eheleute Heinrich
Coenders, senior, und Anna van Heukelum, namentlich:
1. Johann Coenders;
2.
Arnold Coenders;
3. Heinrich Coenders, alle drei Ackersleute, früher zu
Keeken, jetzt zu Qualburg wohnend, welche sich für ihren in Militärdiensten
stehenden Bruder Theodor Coenders, stark gemacht haben;
4. der Eheleute
Tagelöhner Stephan Timmermann und Mintje Kleefus, zu Keeken;
5. der Eheleute
Tagelöhner Heinrich Hendricks und Elisabeth Kleefus, daselbst
6. der
Eheleute Taglöhner Peter Janßen und Maria Kleefus, an der Spoy,
Bürgermeister in Griethausen;
7. Derk /: Theodor :/ Janßen, Taglöhner,
wohnhaft zu Griethausen, als Vater und gesetzlicher Vormund seines eigenen
mit seiner verstorbenen Ehefrau Gertrude Kleefus, erzielten noch
minderjährigen Kindes Maria;
8. der Catharina van Eek, Wittwe Wilhelm
Coenders, Ackersfrau zu Keeken, als Mutter und gesetzliche Vormünderin
ihrer, mit ihrem verstorbenen Ehemann Wilhelm Coenders erzielten noch
minderjährigen Kinder Aleida, Gertrude, Arnold und Albertine Coenders, alle
Ohne Stand und bei ihrer Mutter wohnend;
9. der Theodora Coenders,
unverheiratet und ohne Stand, wohnhaft zu Keeken, großjährige Tochter der
oben genannten Wittwe Wilhelm Coenders;
10. der Derk van Heukelum,
Ackersmann, zu Keeken;
11. Wilhelmina Haas und deren Ehemann
Peter Reymer,
Ackersleute daselbst.
Laut der anliegenden notariellen Vollmacht und respective Substitution. Die beiden Comparanten, mir Notar von Person, Stand
und Wohnort wohl bekannt, nachdem ihnen der vorstehende Theilungsakt von dem
unterschriebenen Notar langsam und deutlich vorgelesen worden, erklärten in
ihrer gedachten Eigenschaft sowohl, wie der Wilhelm Daamen für sich selbst,
denselben, seinem ganzen Inhalte nach, zu genehmigen, unter der
ausdrücklichen Bedingung:
1. das alle bisherigen und künftigen Kosten, zu
gleichen Theilen, nach Verhältniß des einem Jeden der
Interessentenzugefallenen Antheile, getragen werden, und
2. dass die von dem
Herren van Heys aufgenommene Karte nicht bei den Herren Gebrüder Lüps
sondern bei dem unterschriebenen Notar zur Einsicht eines Jeden Betheiligten,
beruhen solle.
So geschehen in meiner des Notars Amtsstube zu Cleve, den
drei und zwanzigsten April des Jahres achtzehn hundert ein und dreißig, in
Gegenwart des Gärtners Gerhard Michels, und des Schreiners Jacob Breuer,
beide zu Cleve wohnhaft, als hinzu ersuchte Zeugen, nemlich nach der, den
Comparanten geschehene vorlesung mit denselben, und mir Notar
unterschrieben. Der Stempel hierzu beträgt fünfzehn Silbergroschen.
/:
Unterschriften :/
M.Coenders, Everh.Pitz, G. Michels, J.Breuer und Effertz Notar.
Für gleichlautenden Auszug ertheilt dem Ackerer Johann Sebus, zu Keeken, zum
[…] des ihm zugefallenen Antheils
Cleve, den 27.Oktober 1831
Effertz, Notar

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