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Stand: 01.03.2008



Teilungsurkunde Keeken, 1831
Boedelscheidingsakte Keeken, 1831

Anfang der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts regte sich der Wunsch unter den Keekener Bürgern, dass seit Menschengedenken gemeinschaftlich genutzte Acker- (genannt Bauland) und Weideland durch einen Geometer vermessen und in Parzellen aufteilen zu lassen und diese Parzellen in einem Auslosungs- und Verteilungsakt gerecht an die Nutzer zu verteilen. Die Urkunde berichtet uns im folgenden von den damals vereinbarten Vertragsbedingungen.
Nicht lesbare Wörter sind durch [...] gekennzeichnet.

In het begin der jaren 1830 kwam de wens onder de Keekener burgers naar voren om het sinds mensenheugenis, gemeenschappelijk gebruikte akker- en weideland door een landmeter te laten opmeten en in percelen te verdelen en deze percelen in een een uitlotings- en verdelingsakte rechtvaardig onder de gebruikers te verdelen. De akte bericht ons vervolgens van de toendertijd overeengekomen verdragsvoorwaarden.
Onleesbare woorden zijn door [...] gekenmerkt.

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Theilungs-Vertrag
über
die Keekensche Bau und Weide-Gemeinde.
Auszug
für Johann Sebus zu Keeken.

 


 Zur Urschrift ist ein Stempelbogen von […] worden.

Vor mir Hermann Joseph Effertz licensierten der Rechte, im Bereich der Stadt Cleve
wohnenden, königlich preußischen Notar für den Landgerichts-Bezirk Cleve, und in Gegenwart der hiernach benannten und mitunterschriebenen Zeugen, erschienen:
1. der Gutsbesitzer, Herr Wilhelm Peter Lüps, zu Orsoy wohnhaft, sowohl für sich, wie auch Namens seines Bruders,
    des Herrn Gutsbesitzers Mathias Wilhelm Lüps derselbst;
2. Johann van Heukelum;
3. Gerhard Bossmann;
4. Theodor Engelen;
5. Wilhelm Daamen;
6. Leonhard Reymer;
7. Wilhelm Paal;
8. Franz Coenders:
9. die Wittwe Wilhelm Coenders, geboren Catharine van Eek [Heek oder Heck?];
10. Johann Kregting;
11. die Wittwe von Theodor Verheyen, geboren Arnoldine Reymer;
12. Namens des Johann Derksen, dessen Sohn Rütger Derksen, welcher sich bei dieser Verhandlung für seinen gedachten Vater stark macht;
13. Heinrich Straatmann;
14. Tilmann van Beek;
15. Johann Engelen;
16. Arnold Scheer;
17. Johann Sebus;
sämtlich Ackersleute
18. Heinrich Hoymann, Schmidt;
19. Heinrich Boßmann;

20. Rütger van Boven;
21. Johann Egink;
alle drei Zimmerleute; sämtlich zu Keeken wohnhaft und
22. Namens den Erben des vor einiger Zeit verstorbenen Heinrich Coenders, der zu Qualburg wohnende Ackersmann Wilhelm Coenders;

Die vorgenannten Congruenten, als Betheiligte in der sogenannten Keekeschen Bau- und Weide-Gemeinde, nämlich: Johann Sebus u.s.w. jeden zu Einem Ein und dreißigstel u.s.w. erklärten, daß sie den vorbemerkten Keekeschen Gemeinde-Grund bis hierhin gemeinschaftlich, in dem vorangegebenen Verhältnis besessen und benutzt hätten; sie wären jedoch, durch das gemeinsame Interesse bewogen, entschlossen, die bisherige Gemeinschaft aufzuheben und das Grundstück, nach Maßgabe des einem jeden davon zustehenden Antheils unter sich zu vertheilen.
Zur Ausführung dieses, mit allgemeiner Zustimmung gefaßten Beschlusses hätten sie den genannten van Heys mit der Vermaßung und Eintheilung der Bau- und Weide-Gemeinde beauftragt, worüber dieser auch eine Karte angefertigt und die Parzellen genau angegeben und bestimmt hätte.
Bevor die Intereßenten zur Theilung und respective Verlosung geschritten, setzten sie unter sich fest:
1. daß ein Jeder von ihnen, von heute an, in den ungestörten Besitz und Genuß der ihm zugewiesenen oder durch die Verlosung anerfallenen Antheils eintreten, dagegen auch vom ersten dieses Monats an, alle darauf fallenden Lasten, Steuern und Abgaben tragen solle;
2. daß einem Jeden die Verpflichtung obliegt, seinen Antheil in der Weide anhörig abzufrechten und die Frechtungen stets dergestalt zu unterhalten, daß dadurch keiner der Interessenten benachteiligt werde;
3. daß die von dem genannten van Heys aufgenommene Karte, stets im Verwahrsam, den Herren Lüps, als Meißtbetheiligten der beiden gemeinsamen Grundstücke verbleiben solle, und sowohl einem Jeden der Interessenten, hinsichtlich der Grenzen zur […] Notiz zu dienen, als auch denselben, gegen die stimmigen Ansprüche eines dritten zu schützen,
4. daß es den Herren Lüps, dem Gerhard Boßmann und dem Wilhelm Daamen jederzeit gestattet sein solle, den von ihnen und ihren Vorfahren über die Gemeinde-Weide, seit undenklichen Zeiten gebrauchten Fuhrweg auch fernerhin durch den jetzt gemeinschaftlich bestimmten Weg frei und ungehindert zu benutzen und von ihren Pächtern benutzen zu lassen, nämlich: den Herren Lüps von den Grundstücken: het Rott, großen Scharenacker und Aland genannt, den Gerhard Boßmann von der Weide, die nun Weide genannt, und den Wilhelm Daamen von dem Stück Ackerland, de Wiel genannt;
5. daß sich die Interessenten das ungestörte Eigenthums-Recht für einen Zeitraum von zwei Jahren gegenseitig garantiren.
Auf dem Grund dieser Vorbestimmungen erklärten die Interessenten, daß sie den Gebrüdern Lüps die Nummern neunzehn u.s.w. in der Weidegemeinde, für ihre Anteile überwiesen hätten. Desgleichen überwiesen die Betheiligten dem Gerhard Boßmann Nummer fünfzehn u.s.w. der Weidegemeinheit etc.
Als dies geschehen, schritten die übrigen Betheiligten zur Verlosung, welche folgendes Resultat lieferte:
A:   Weide-Gemeinde
Es wurde gezogen von Johann Sebus Nummer eins, u.s.w.
B:   Bau-Gemeinde
durch Johann Sebus Nummern neun und zwanzig der Karte u.s.w.
Indem nun die Interessenten allerseits diese Vertheilung und respective Verlosung genehmigten, so wie auch auf alle und jede Eigenthums-Ansprüche, der Eine zu Gunsten des Anderen, wegen des ihm zugewiesenen oder anerfallenen Antheil ausdrücklich verzichteten, bestimmten sie noch schließlich, daß sowohl die Instandsetzung als Unterhaltung des Weges von der Gemeinde-Straße über die jetzt getheilte Weide, wie auch die Anlage einer neuen Brücke über die Wasserleitung und deren Unterhaltung, desgleichen die durch die Stimmenmehrheit zu beschließende Sperrung der Weide und des Ackerlandes gemeinschaftlich nach Verhältnis der Antheile zu Lasten der Interessenten sein und verbleiben sollen.
Ferner daß die zwischen den verschiedenen Antheilen anzuordnende Frechtung von beiden Theilen zur Hälfte unterhalten werden müsse, gleichviel ob die Parzellen als Weidegrund beibehalten oder von dem Einen oder Anderen zu Ackerland umgeschaffen werden; und endlich: daß die jetzt ungetheilten und noch gemeinschaftlich verbleibenden Grundstücke unverzüglich von dem Herrn von Heys aufgemessen und in Loosen gelegt und demnach durch den unten unterschriebenen Notar zum öffentlichen Verkauf gebracht werden sollen; womit diese Vertheilung in Parzellen, welche alle einen gleichen Flächeninhalt und Werth haben, dergestalt, daß ein Jeder der Interessenten seinen Antheil in Natural, nach Verhältniß des ihm bis […] davon zugestanden habenden Rechts, bezogen hat, mit allseitiger Zustimmung von sieben Uhr Abends geschlossen werden.
Vor dem Abschluß dieser Verhandlung wurde jedoch noch bemerkt, daß der anwesend aufgeführte Wilhelm Coenders, Namens der Erben Heinrich Coenders nicht aufhieren sind, und derselbe aufgefordert werden solle, sich darüber innerhalb drei Tagen zu erklären, ob er dem gemeinsamen Beschluß der Betheiligten beitreten, oder sonst gewärtigen wolle, daß das Theilungs-Verfahren auf seine alleinigen Kosten gerichtlich betrieben werde. Zur Vollziehung dieser, wählten sämtliche, mir Notar von Person, Stand und Wohnort wohl bekannten Interessenten den gesetzlichen Wohnort in der Amtsstube des unterschriebenen Notars zu Cleve.
So geschehen in der Behausung des Küsters Adam Daamen, zu Keeken, den dreizehnten Januar des Jahres achtzehn hundert ein und dreißig, in Gegenwart des Feldmessers Herrn Friedrich van Heys, zu Berg und Thal, Gemeinde Hau, und des Gemeindedieners Conrad Wirtz, zu Keeken wohnhaft als hinzu ersuchte Zeugen, welche noch durch den Interessenten geschehenen Vorlesung mit denselben und mir Notar unterschreibend, mit ausnahmen der Wittwe Wilhelm Coenders und des Theodor Engelen, welche erklärten, des Schreibens und eines besonderen Handzeichen unkundig zu sein, und deshalb ein Jeder von ihnen statt Unterschrift drei Kreuzzeichen machte.

Der Stempel hirzu beträgt zwei Thaler.
/: unterzeichnet :/
[…] P.Lüps, Johann von Heukelum, G. Boßmann, XXX, Handzeichen des Theodor Engelen, W. Daamen, Leonhard Reymer, W.Paal, Frans Koenders, XXX, Handzeichen der Wittwe Wilhelm Coenders, Jan Kregting, Wed.Verheyen, R. Derksen, H. Straatman, Tilleman van Beek, J. Engelen, N. Scheer, J. Sebus, Hendrik Hoyman, H. Bosman, Rut van Boven, Jan Eegink, F.van Heys, Conrad Wirtz und Effertz Notar.

  

Vor mir vorgenanntem Notar und in Gegenwart der hier uns benannten und mitunterschriebenen Zeugen, Erschienen: der Ackersmann Wilhelm Coenders, früher zu Keeken, jetzt zu Qualburg wohnhaft, als Bevollmächtigter, und der Ackersmann Everhard Pitz, zu Donsbrüggen wohnend, als substituierter Bevollmächtigter der Erben der zu Keeken verstorbenen Eheleute Heinrich Coenders, senior, und Anna van Heukelum, namentlich:
1. Johann Coenders;
2. Arnold Coenders;
3. Heinrich Coenders, alle drei Ackersleute, früher zu Keeken, jetzt zu Qualburg wohnend, welche sich für ihren in Militärdiensten stehenden Bruder Theodor Coenders, stark gemacht haben;
4. der Eheleute Tagelöhner Stephan Timmermann und Mintje Kleefus, zu Keeken;
5. der Eheleute Tagelöhner Heinrich Hendricks und Elisabeth Kleefus, daselbst
6. der Eheleute Taglöhner Peter Janßen und Maria Kleefus, an der Spoy, Bürgermeister in Griethausen;
7. Derk /: Theodor :/ Janßen, Taglöhner, wohnhaft zu Griethausen, als Vater und gesetzlicher Vormund seines eigenen mit seiner verstorbenen Ehefrau Gertrude Kleefus, erzielten noch minderjährigen Kindes Maria;
8. der Catharina van Eek, Wittwe Wilhelm Coenders, Ackersfrau zu Keeken, als Mutter und gesetzliche Vormünderin ihrer, mit ihrem verstorbenen Ehemann Wilhelm Coenders erzielten noch minderjährigen Kinder Aleida, Gertrude, Arnold und Albertine Coenders, alle Ohne Stand und bei ihrer Mutter wohnend;
9. der Theodora Coenders, unverheiratet und ohne Stand, wohnhaft zu Keeken, großjährige Tochter der oben genannten Wittwe Wilhelm Coenders;
10. der Derk van Heukelum, Ackersmann, zu Keeken;
11. Wilhelmina Haas und deren Ehemann Peter Reymer, Ackersleute daselbst.
Laut der anliegenden notariellen Vollmacht und respective Substitution. Die beiden Comparanten, mir Notar von Person, Stand und Wohnort wohl bekannt, nachdem ihnen der vorstehende Theilungsakt von dem unterschriebenen Notar langsam und deutlich vorgelesen worden, erklärten in ihrer gedachten Eigenschaft sowohl, wie der Wilhelm Daamen für sich selbst, denselben, seinem ganzen Inhalte nach, zu genehmigen, unter der ausdrücklichen Bedingung:
1. das alle bisherigen und künftigen Kosten, zu gleichen Theilen, nach Verhältniß des einem Jeden der Interessentenzugefallenen Antheile, getragen werden, und
2. dass die von dem Herren van Heys aufgenommene Karte nicht bei den Herren Gebrüder Lüps sondern bei dem unterschriebenen Notar zur Einsicht eines Jeden Betheiligten, beruhen solle.
So geschehen in meiner des Notars Amtsstube zu Cleve, den drei und zwanzigsten April des Jahres achtzehn hundert ein und dreißig, in Gegenwart des Gärtners Gerhard Michels, und des Schreiners Jacob Breuer, beide zu Cleve wohnhaft, als hinzu ersuchte Zeugen, nemlich nach der, den Comparanten geschehene vorlesung mit denselben, und mir Notar unterschrieben. Der Stempel hierzu beträgt fünfzehn Silbergroschen.

 /: Unterschriften :/ 
M.Coenders,  Everh.Pitz, G. Michels, J.Breuer und Effertz Notar.

Für gleichlautenden Auszug ertheilt dem Ackerer Johann Sebus, zu Keeken, zum […] des ihm zugefallenen Antheils
Cleve, den 27.Oktober 1831
Effertz, Notar

 

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